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Politik
Zusammenarbeit
Weiterbildung

Begabungen finden und fördern


Hilfen in der Begabtenförderung

Was ist von der Bildungspolitik zu erwarten?

Die überzeugenden Arbeiten der wissenschaftlichen Pädagogik und Psychologie seit
den 70-er Jahren drängte viele Politiker, Begabtenförderung als ein beachtenswertes
Moment der Bildung anzuerkennen.

Ab 1990 hat in Deutschland das Thema „Begabte und deren Förderung“ auch in viele
Schulgesetze und sogar Landesverfassungen Eingang gefunden. Allerdings sind diese
Gesetze im allgemeinen keine „Teilhabegesetze“ – d.h. dass Eltern mit Berufung auf
diese Gesetze nicht die Förderung ihrer Kinder (in einer staatlichen Bildungseinrichtung)
erzwingen können.
Relativ einfach ist lediglich, die Verkürzung der Schulzeit (i.d.R. um 1 Jahr) durchzusetzen
(individuelles Springen oder/und Schnellläuferklassen). Solche Maßnahmen sind aber
keine spezifischen Förderprogramme, es handelt sich vielmehr um eine allgemeine
Bildungsakzeleration für „zielstrebig Lernende“.
Möglichkeiten, die darüber hinausgehen (Spezialschulen etwa) stehen unter
„Haushaltsvorbehalt“ und erfordern ohnehin ein deutliches finanzielles Engagement
der Eltern.

Seit zwanzig Jahren schon werden zwei Forderungen von den Begabungsexperten gestellt
und von den Bildungspolitikern ignoriert:
  • verbindliche (etwa prüfungsrelevante) Aufnahme des Themas Begabtenförderung in alle
    Ausbildungs- und Lehrprogramme für Vorschulerzieher/innen und Lehrer/innen,
  • Reduzierung der Klassen- (bzw. Gruppen-) frequenzen.

    Erst wenn beide Forderungen erfüllt werden, haben wir (frühestens) fünf Jahre später
    Situationen an allgemeinbildenden, staatlichen Bildungseinrichtungen, in denen mittels
    differenzierten Arbeitens das Finden und Fördern von begabten Kindern effektiv möglich
    sein wird.


    Insgesamt ist dieses mangelhafte Engagement nur ein weiteres Beispiel für die Inkompetenz
    der Politik in Bildungsfragen, wie sie auch in den OECD-Berichten ausgewiesen wird.